Viele Unternehmen ignorieren nach wie vor die gesetzliche Pflicht zur Beurteilung psychischer Gefahren für die Mitarbeiter. Nur knapp ein Drittel der Beschäftigten (31 Prozent) sagt laut einer aktuellen DEKRA Befragung, dass es im Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung gab. Bei 53 Prozent war dies nach eigenen Angaben nicht der Fall, 15 Prozent waren sich nicht sicher. DEKRA Experten appellieren, die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung psychischer Gefährdungen ebenso ernst zu nehmen wie die körperlicher Gefahren.

Wie wichtig es ist, in den Arbeitsschutz die psychischen Belastungen mit einzubeziehen, verdeutlicht die Zahl der Fehltage. Der psychisch verursachte Krankenstand ist innerhalb von zehn Jahren um 56 Prozent gestiegen (Quelle: DAK-Gesundheit): Er lag im Jahr 2020 bei 265 Fehltagen pro 100 Versicherten.

Offen ist allerdings bei der Studie welches die Gründe für die nicht-Durchführung sind UND ob „Corona“ mit einbezogen wurde. Denn das Arbeitsschutzgesetz (siehe u.a.  § 3 Abs. 1 ArbSchG.) sieht eine Aktualisierung vor, wenn es  „Anlässe für eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung…“ gibt bzw. „… wenn sich zugrundeliegende Gegebenheiten geändert haben …“ Und das ist bei Corona der Fall.

 

Und natürlich bietet das ZfP die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung an – sprechen Sie uns einfach an.

5.11.2021 / externe Quelle DEKRA https://www.presseportal.de/pm/6647/5057250