Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim
 
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Gewährleistung ei­nes reibungs­lo­sen Ablaufs der Geschäftsbeziehungen der ZfP Tauberfranken GmbH (auch kurz: ZfP) und zur Fest­stellung von Rechten und Pflich­ten. Die AGBs sind für beide Vertragsparteien (ZfP und Vertragspartner/Teilnehmer/ Auftraggeber) verbindlich. Zur besseren Lesbarkeit wird hier nur die männliche Form verwendet.

I) Allgemeine Bedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Programme, Veranstaltungen sowie ärztlich‑psychologischen und arbeitsmedizi-nischen Leistungen der ZfP Tauberfranken GmbH. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Leistungen, Programme und Teil­nah­me­be­ding­ungen sind in der jeweils aktuellen Version online auf der Homepage der ZfP Tau­berfranken GmbH ab­ruf­bar (www.zfp-tauberfranken.de). Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. Gültigkeit

Die Aktualität dieser AGBs ist aus dem unten gültigen Rechtsstand erkennbar. Die AGBs be­hal­ten auch jeweils für Folgegeschäfte mit Vertragspartnern ihre Gültigkeit. Ab­weichende Allgemeine Geschäfts­bedingungen eines Vertragspartners/Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der Allgemeinen Ge­schäfts­bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift­form.

 

II) Programme und Leistungen

  1. Teilnahmevoraussetzungen

Bei allen Programmen, Veranstaltungen, Events oder Leistungen hat sich jeder Vertragspartner/Teilnehmer im Vorfeld ausführlich über die Inhalte und Rahmenbedingungen der jeweiligen Leistung bzw. des Programms zu informieren. Bei Individualprogrammen, Betriebsärztlichen Leistungen bzw. Programmen für ein Unternehmen mit mehreren Teilnehmern können Inhalte, Termine, Abläufe zwischen den Vertragspartnern auch individuell geregelt werden. Für alle Bestellungen, Umbuchungen, Stornierungen, Widerrufsrecht, Absage von Program-men / Veranstaltungen / Leistungen, Haftung, Organisatorische Änderungen gelten diese Bedingungen.

2. Bestellung und Bestätigung

Anmeldungen erfolgen schriftlich oder per E‑Mail. Mit schriftlicher Bestätigung durch das ZfP kommt der Vertrag zustande. Teilnehmer bestätigen, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

a) Anmeldungen an: ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim oder per E-Mail an info@zfp-tauberfranken.de
b) Die Daten des Teilnehmers bzw. Ver­tragspartners werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Teilnehmer bzw. Vertragspartner ha­ben die Pflicht, die Angaben umgehend zu prüfen. Bei Fehlern ist das ZfP unverzüglich zu informieren.
c) Die angebotenen Programme, Veranstaltungen und Leistungen sind i.d.R. keine Therapie und können eine solche nicht ersetzen. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung teil und bestätigt durch die An­meldung, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

3. Umbuchungen

Die ZfP Tauberfranken GmbH räumt dem Vertragspartner/Teilnehmer bis 7 Tage vor Beginn des Programms /der Leis­tung die Möglichkeit ein, anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter vom gleichen Ar­beitgeber/Unternehmen zu senden. Dabei entstehen keine weiteren Kosten.

 

  1. Terminabsagen, Nichterscheinen und Verspätungen

    a) Allgemeine Regelungen

Das ZfP Tauberfranken erbringt Leistungen überwiegend terminbasiert und mit fest reservierten personellen Kapazitäten (insbesondere Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Trainer sowie Fachpersonal). Die Einhaltung vereinbarter Termine ist daher wesentliche Grundlage der Leistungserbringung.

Terminverschiebungen, Absagen, Nichterscheinen sowie erhebliche Verspätungen können zu organisatorischen und wirtschaftlichen Ausfällen führen. Für diese Fälle gelten die nachfolgenden Regelungen.

b) Programme mit festen Terminen / offene Gruppenformate (z. B. Seminare, Programme, Workshops im ZfP)

Diese Regelungen gelten für Programme mit festen Einzelterminen oder Terminreihen, an denen Teilnehmende unterschiedlicher Unternehmen teilnehmen.

b1) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei rechtzeitigem Erscheinen zum vereinbarten Termin.
b2) Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten kann die Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern Inhalte bereits vermittelt wurden, organisatorische Abläufe gestört werden oder die Qualität des Programms für andere Teilnehmende beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf Wiederholung versäumter Inhalte oder Ersatztermine besteht nicht.
b3) Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bleibt die volle Teilnahmevergütung geschuldet.
b4) Bei Absagen zwischen 2 und 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
b5) Der anmeldende Kunde kann jederzeit kostenfrei einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
b6) Bei nachgewiesener akuter Erkrankung oder vergleichbaren Härtefällen kann das ZfP nach eigenem Ermessen Kulanzregelungen anbieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

c.) Betriebsärztliche Leistungen im Rahmen laufender Vertragsverhältnisse

Bei laufenden Verträgen zur betriebsärztlichen Betreuung werden Termine, Vorsorgen, Sprechstunden oder Vor-Ort-Einsätze personell und organisatorisch eingeplant.

c1) Vereinbarte Termine sind durch den Auftraggeber so zu organisieren, dass Mitarbeitende pünktlich erscheinen und notwendige Mitwirkungen erbracht werden.
c2) Erscheinen Mitarbeitende trotz Terminvereinbarung nicht oder können geplante Untersuchungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist das ZfP berechtigt, die reservierten Zeiten gemäß vereinbarter Vergütung in Rechnung zu stellen.
c3) Nicht abgesagte Einzeltermine von Mitarbeitenden gelten nach Ablauf von 24 Stunden vor Terminbeginn als kostenpflichtig und werden gemäß vereinbartem Vergütungssatz berechnet.
c4) Bereits entstandene Reisezeiten, Vorbereitungszeiten oder reservierte Kapazitäten bei Vor-Ort-Terminen bleiben vergütungspflichtig.
c5) Bei wiederholten organisatorischen Ausfällen oder überdurchschnittlichen Leerzeiten behält sich das ZfP eine Anpassung der Terminorganisation oder Vergütung nach vorheriger Abstimmung vor.

d.) Individuell vereinbarte arbeitsmedizinische Einzeltermine (z. B. Untersuchungen, Beratungen, Eignungen, Vorsorgen in den Räumen des ZfP)

Für individuell vereinbarte Einzeltermine gelten folgende Regelungen:

d1) Terminabsagen bis 48 Stunden vor Terminbeginn sind kostenfrei.
d2) Bei Absagen zwischen 24 und 48 Stunden vor Terminbeginn werden 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
d3) Bei Absagen unter 24 Stunden vor Terminbeginn sowie bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe berechnet.
d4) Verspätungen von mehr als 15 Minuten können – abhängig von Ablauf und Folgeterminen – zum Ausfall des Termins führen. In diesem Fall gilt der Termin als nicht wahrgenommen.
d5) Medizinisch notwendige Akutfälle oder nachgewiesene Erkrankungen können im Rahmen einer Kulanzentscheidung berücksichtigt werden.

e.) Inhouse-Programme, Schulungen und Workshops beim Kunden vor Ort

Für Programme beim Auftraggeber (z. B. Seminare, Workshops, Trainings, Führungskräfteprogramme) gelten folgende Regelungen:

e1) Die vereinbarte Vergütung bleibt unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl geschuldet.
e2) Erscheinen einzelne Teilnehmende verspätet oder nicht, begründet dies keinen Anspruch auf Preisreduzierung, Nachholung oder Wiederholung.
e3) Kann die Durchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig erfolgen, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 10 Werktage vor Termin: kostenfrei
  • 5 bis 10 Werktage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • weniger als 5 Werktage vor Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung

e4) Bereits entstandene Reise-, Übernachtungs-, Vorbereitungs- oder Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten.
e5) Ist eine Durchführung wegen höherer Gewalt, Krankheit des Referenten oder anderer nicht vom ZfP zu vertretender Umstände nicht möglich, wird ein Ersatztermin abgestimmt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5. Absage von Programmen / Veranstaltungen / Leistungen, Haftung

Das ZfP behält sich das Recht vor, Programme / Veranstaltungen / Leis­tun­gen zu kürzen, zu verschieben oder mit anderem, externen Fachpersonal durchzuführen. Im Falle einer Ab­sage in Folge höherer Ge­walt oder wichtigem Grund bzw. anderer unvorhersehbarer Um­stän­de (wie z.B. bei Unfall, Krankheit Fachpersonal, Änderungen in Pandemie) beschränkt sich die Haftung auf die Rück­erstattung der Teilnahme­ge­bühren. Auch bei Ab­sa­ge wegen zu geringer Teilnehmerzahl be­steht kein Anspruch auf die Durchführung der Pro­gramme / Ver­an­staltungen / Leistungen. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten wie Verdienst­ausfall, ent­gang­e­nen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögens­schäden jeder Art übernimmt das ZfP keinerlei Haftung. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden innerhalb von 14 Tagen zurück überwiesen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Organisatorische Änderungen

a) Inhalte, Abläufe, Formate (online/offline), Zeiten, Leistungen o.Ä., Veranstaltungsorte sowie der Einsatz von Coaches, Trainern, Beratern oder Dozenten kann das ZfP anpassen und ändern, sofern die Zielerreichung gewährleistet bleibt.

b) Es gelten hierbei die hohen Maßstäbe und Qualitätskriterien der ZfP Tauberfranken GmbH sowie die Kriterien der Zielerreichung und Umsetzung der Maß­nah­men. Dies gilt auch für Angebote, die online stattfinden (z.B. Videokonferenzen o.Ä.).

c) Sollte es jedoch zu einzelnen unvorhersehbaren Ausfällen von Pro­gram­men / Veranstaltungen / Leistungen kom­m­en, kann der Teilnehmer hieraus keine Rechte gel­tend machen.

 

7. Beginn, Dauer, Veranstaltungsort

Beginn und Dauer der Programme / Veranstaltungen / Leistungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Änderungen nach aktuellen Gegebenheiten bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für die Fälle, in denen Programme / Veranstaltungen / Leistungen online über Portale oder beim Kunden vor Ort stattfinden.

8. Teilnahmegebühren, Leistungsumfang

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preislisten bzw. die schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) angebotenen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge mit Rechnungsstellung sofort, spätestens jedoch 14 Kalendertage vor Beginn der Programme / Veranstaltungen / Leis­tungen zu begleichen. Eine Teilnahme ist nur bei vorab bezahlter Rechnung möglich.

9. Überweisungen

a) Überweisungen sind zu tätigen an ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim – Bankverbindung Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber (BIC: GENODE61WTH) IBAN: DE53 6739 0000 0071 5656 02. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt. (Ausnahmen sind entsprechend ge­kenn­zeich­net).

b) Mahnverfahren
Abhängig vom Zeitpunkt der Seminarbuchung berechnet das ZfP im Falle ei­nes Zah­lungs­verzuges unter Be­rück­sich­tigung der in II) 8. aufgeführten Zahlungsfrist je Mahn­stufe 10 Euro netto Mahn­gebühr. Nach der 3. Mahn­stufe wird dieser Fall als offene For­de­rung eingestuft und an ein Inkasso­un­ternehmen übergeben bzw. das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Bei Nicht­erfüllung ist die ZfP Tau­berfranken GmbH berechtigt, Schadensersatz ein­zu­fordern.

10. Kündigung

Das ZfP kann aus wichtigen Gründen, wie z.B. nachhaltige Störung der Veranstaltungen, Urheberrechts­verletzungen durch den Teilnehmer, missbräuchlicher Nutzung von Unterlagen oder Verstoß gegen die Hausordnung dem Teilnehmer fristlos kündigen. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahme- oder Seminargebühr bzw.

 

III) Arbeitsmedizin / Betriebsarzt

Durchführung erfolgt gemäß ASiG, ArbMedVV und DGUV Vorschriften durch ermächtigte Ärzte. Dokumen-tations‑ und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bleiben unberührt. Das ZfP nimmt Aufgaben wahr, die sich für einen Betriebsarzt aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben. Maßgebend ist insbesondere § 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Das ZfP kann auf Anforderung des Kunden Vorsorgen nach der „Verordnung zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) iVm. den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchführen iVm. den nach DGUV Vorschrift 2 sich ergebenden Einsatzzeiten. Umsetzung und Durchführung erfolgen durch von der Ärztekammer zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen ermächtigte Ärzte bzw. durch medizinisches Assistenzpersonal, soweit zulässig und fachlich geeignet.

 

 

IV) Schlussbestimmungen

  1. Urheberrecht und Haftung

a) Alle Unterlagen, Modelle, Präsentationen und Programme sind Eigentum des ZfP. Nicht gestattet sind: Weitergabe, Vervielfältigung, Nachahmung, Nutzung zu eigenen geschäftlichen Zwecken. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen Die verwendeten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt, diese werden nach bes­tem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Inhalte sind ausgeschlossen. Vervielfältigen und/ oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Die Weitergabe bzw. Verbreitung von Lehr- und Arbeitsmaterialien ohne schriftliche Genehmigung der ZfP Tauberfranken GmbH wird bei Bekanntwerden strafrechtlich geahndet. Die gilt auch für online-Veranstaltungen.

b) Die Programme, Veranstaltungen, Trainings, Workshops, Seminare und Leistungen dürfen ohne Zustim­mung der ZfP Tauberfranken GmbH durch den Teilnehmer nicht in gleicher oder ähnlicher Form und unter eigenem Namen und eigener Rechnung angeboten werden. Die ZfP Tauberfranken GmbH behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

c) Die ZfP Tauberfranken GmbH haftet hierbei für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und gro­ber Fahrlässigkeit seitens des ZfP. Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens der ZfP Tauberfranken GmbH.

d) In manchen Programmen werden kaufmännische, ärztliche oder psychologische Beratungs-Dienstleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags erbracht. Es gelten die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, auch wenn sich Teile der Dienstleistung als Werk darstellen sollten. Die Beratung findet auf dem gesicherten Stand der Wissenschaft und der medizinisch-psychologischen Praxis statt. Es kann für die Umsetzung der Leistung der ZfP Tauberfranken GmbH jedoch keine Garantie- und Erfolgshaftung übernommen werden, da weder betriebliche Entscheidungen getroffen werden noch eine geschäfts­führende oder gewerbliche Tätigkeit im Namen des Auftraggebers ausgeführt wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung, soweit es zur ordnungs­gemäßen Erledigung erforderlich ist.

e) Das ZfP haftet dem Kunden gegenüber für Schäden, die diesem durch schuldhafte (grob fahrlässige oder vorsätzliche) Verletzungen der vertraglichen Pflichten durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche im Sinne des Abs. 1 verjähren nach den gesetzlichen Regelungen. Die für die Tätigkeit des Betriebsarztes beim Kunden erforderlichen Haftpflichtversicherungen schließt das ZfP ab. Jeder Schaden, für den der Kunde das ZfP für verantwortlich hält, ist dem ZfP unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf 5.000.000 Euro begrenzt.

2. Datenschutz und Nutzung der Daten

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO ausschließlich zur Leistungserbringung verarbeitet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Es werden nur solche (personenbezogenen) Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. Die ZfP Tauberfranken GmbH schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, Unternehmen oder Organisationen, diese werden nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten werden durch das ZfP intern gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet und genutzt. Die Einwilligung hierzu kann jederzeit widerrufen werden.

3. Aufzeichnungen

Aufnahmen der Programme bzw. Veranstaltungen mittels Video- oder Audiogeräten oder sonstigen Geräten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die ZfP Tauberfranken GmbH angefertigt werden. Während der Veranstaltung können Foto-, Video- oder Audioaufzeichnungen durch das ZfP durchgeführt werden. Der Teilnehmer erteilt mit seiner Teilnahme die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Nutzung dieser Aufzeichnungen. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen wird ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat das Recht, dieser Genehmigung zu widersprechen, ein nachträglicher Widerspruch ist nicht möglich.

4. EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten
Für die Nutzung der online-Plattformen bzw. der verwendeten Videokonferenzsoftware/Webinar-Software des Veranstalters oder seiner Kooperationspartner während der Vertragslaufzeit gilt:

a) Der Teilnehmende hat für die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen. Er sorgt für einen entsprechenden Schutz gegen Computerviren, Bedrohungen. u. ä. Er ist verpflichtet, Nutzername und Passwort für die Plattformen/Software geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen.

b) Der Teilnehmende verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern der Lernplattform bzw. der verwendeten Videokonferenzsoftware/Webinar-Software und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen u. ä. Äußerungen zu verbreiten. Er verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck, ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmers von der Nutzung den og. Plattformen bzw. des Webinars und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.

5. Recht und Gerichtsstand

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Der Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen ZfP Tau­ber­franken GmbH und Teilnehmer ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Bad Mergentheim.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hier­durch die Rechts­wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Be­stim­mung ist durch eine gül­tige zu ersetzen, die soweit möglich, dem angestrebten Ziel am Nächs­ten kommt.

 

Bad Mergentheim, 1.6.2026

gez. Dr. med. Michael Majer, Geschäftsführer