der ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim
Die Aktualität dieser AGBs ist aus dem unten gültigen Rechtsstand erkennbar. Die AGBs behalten auch jeweils für Folgegeschäfte mit Vertragspartnern ihre Gültigkeit. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners/Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Bei allen Programmen, Veranstaltungen, Events oder Leistungen hat sich jeder Vertragspartner/Teilnehmer im Vorfeld ausführlich über die Inhalte und Rahmenbedingungen der jeweiligen Leistung bzw. des Programms zu informieren. Bei Individualprogrammen, Betriebsärztlichen Leistungen bzw. Programmen für ein Unternehmen mit mehreren Teilnehmern können Inhalte, Termine, Abläufe zwischen den Vertragspartnern auch individuell geregelt werden. Für alle Bestellungen, Umbuchungen, Stornierungen, Widerrufsrecht, Absage von Programmen / Veranstaltungen / Leistungen, Haftung, Organisatorische Änderungen gelten diese Bedingungen.
2. Bestellung und Bestätigung
Alle Bestellungen bzw. Aufträge müssen in Textform erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse des effizienten und effektiven Ablaufs insbesondere bei offenen Programmen begrenzt sind. Anmeldungen sind schriftlich oder per E-Mail möglich.
a) Anmeldungen an: ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim oder per E-Mail an info@zfp-tauberfranken.de
b) Die Anmeldung durch den Vertragspartner/Teilnehmer muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (bzw. des jeweiligen Leistungsangebotes /Programms) erfolgen. Teilnehmer bzw. Vertragspartner erhalten vom ZfP umgehend eine Anmeldebestätigung in Textform, wodurch der Vertrag verbindlich zu Stande kommt. Die Daten des Teilnehmers bzw. Vertragspartners werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Teilnehmer bzw. Vertragspartner haben die Pflicht, die Angaben umgehend zu prüfen. Bei Fehlern ist das ZfP unverzüglich zu informieren.
c) Die angebotenen Programme, Veranstaltungen und Leistungen sind i.d.R. keine Therapie und können eine solche nicht ersetzen. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung teil und bestätigt durch die Anmeldung, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
3. Umbuchungen
Die ZfP Tauberfranken GmbH räumt dem Vertragspartner/Teilnehmer bis 7 Tage vor Beginn des Programms /der Leistung die Möglichkeit ein, anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter vom gleichen Arbeitgeber/Unternehmen zu senden. Dabei entstehen keine weiteren Kosten. Für den Vertreter gelten die unter II) 2. aufgeführten Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Umbuchungen müssen in Textform erfolgen.
4. Stornierungen & Widerrufsrecht
- Stornierungen mit Ausnahme der Betriebsärztlichen Leistungen müssen schriftlich oder in elektronischer Form an das ZfP übermittelt werden. Geht eine Stornierung bis 90 Kalendertage vor Beginn der per Anmeldebestätigung bestätigten Programme, Veranstaltungen und Leistungen ein, entstehen 25 % Stornierungsgebühren. Bis 60 Kalendertage vor Beginn der Programme, Veranstaltungen und Leistungen berechnet das ZfP eine Stornogebühr von 50 % des bestätigten Preises. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
- Für Stornierungen bei der Übernahme von Betriebsärztlichen Tätigkeiten (z.B. Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und/oder ArbSchG) gilt eine Frist von 26 Wochen; geht eine Stornierung vor der Frist von 26 Kalenderwochen vor Durchführung der Betriebsärztlichen Tätigkeit ein, entstehen keine Stornierungsgebühren. Geht eine Stornierung erst nach der Frist von 26 Kalenderwochen vor Durchführung der Betriebsärztlichen Tätigkeit ein, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
- Stornierungen sind nur dann gültig, wenn das ZfP den Erhalt sowie die Akzeptanz bestätigt.
- Sollte ein Teilnehmer aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, besteht nach Absprache mit der Geschäftsführung die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt teilnehmen.
- Der Teilnehmer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldebestätigung zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu formulieren.
5. Absage von Programmen / Veranstaltungen / Leistungen, Haftung
Das ZfP behält sich das Recht vor, Programme / Veranstaltungen / Leistungen abzusagen, zu kürzen, zu verschieben oder mit anderem, externen Fachpersonal durchzuführen. Im Falle einer Absage in Folge höherer Gewalt oder wichtigem Grund bzw. anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit Fachpersonal, Änderungen in Pandemie) beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Auch bei Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Programme / Veranstaltungen / Leistungen. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten wie Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt das ZfP keinerlei Haftung. Bereits bezahlte Seminar-/Teilnahmegebühren werden innerhalb von 14 Tagen zurück überwiesen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Organisatorische Änderungen
a) Allgemeine organisatorische Änderungen werden rechtzeitig vor Seminar- bzw. Kursbeginn bekannt gegeben. Als Kommunikationsweg gelten die unter II) 2. gemachten Angaben. Diese sind vom Teilnehmer stets zu prüfen, denn für falsche Angaben und die sich daraus ergebenden möglichen Schäden ist die ZfP Tauberfranken GmbH grundsätzlich nicht haftbar oder zu belangen.
b) Inhalt und Ablauf der Programme Leistungen o.Ä., der Veranstaltungsort sowie der Einsatz von Coaches, Trainern, Beratern oder Dozenten kann das ZfP anpassen und ändern. Es gelten hierbei die hohen Maßstäbe und Qualitätskriterien der ZfP Tauberfranken GmbH sowie die Kriterien der Zielerreichung und Umsetzung der Maßnahmen. Dies gilt auch für Angebote, die online stattfinden (zB. Videokonferenzen o.Ä.).
c) Das ZfP verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Planung und Durchführung der Programme / Veranstaltungen / Leistungen. Organisatorische Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Sollte es jedoch zu einzelnen unvorhersehbaren Ausfällen von Programmen / Veranstaltungen / Leistungen kommen, kann der Teilnehmer hieraus keine Rechte geltend machen.
7. Beginn, Dauer, Veranstaltungsort
Beginn und Dauer der Programme / Veranstaltungen / Leistungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Änderungen nach aktuellen Gegebenheiten bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für die Fälle, in denen Programme / Veranstaltungen / Leistungen online über Portale oder beim Kunden vor Ort stattfinden.
8. Teilnahmegebühren, Leistungsumfang
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preislisten bzw. die schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) angebotenen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge mit Rechnungsstellung sofort, spätestens jedoch 14 Kalendertage vor Beginn der Programme / Veranstaltungen / Leistungen zu begleichen. Eine Teilnahme ist nur bei vorab bezahlter Rechnung möglich.
Die Teilnahmegebühren umfassen die Teilnahme an den von der ZfP Tauberfranken GmbH (oder der Partner) durchgeführten Programmen / Veranstaltungen / Leistungen. Bei kürzeren oder längeren Intensivprogrammen sind die Leistungen entsprechend angepasst. Die Kosten für Übernachtungen und weitere Extras sowie der Verzehr außerhalb der Veranstaltungen sind vom Teilnehmer selbst direkt zu begleichen. Während der Veranstaltungszeiten werden von der ZfP Tauberfranken GmbH angemessene Räumlichkeiten und Pausencatering bereitgestellt. Arbeitsmaterialien sind in den Teilnahmegebühren enthalten.
a) Überweisungen sind zu tätigen an ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim – Bankverbindung Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber (BIC: GENODE61WTH) IBAN: DE53 6739 0000 0071 5656 02
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt. (Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet).
Das ZfP kann aus wichtigen Gründen, wie z.B. nachhaltige Störung der Veranstaltungen, Urheberrechts-verletzungen durch den Teilnehmer oder Verstoß gegen die Hausordnung dem Teilnehmer fristlos kündigen. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahme- oder Seminargebühr bzw.
III) Arbeitsmedizin / Betriebsarzt
Das ZfP nimmt Aufgaben wahr, die sich für einen Betriebsarzt aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben. Maßgebend ist insbesondere § 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Das ZfP kann auf Anforderung des Kunden Vorsorgen nach der „Verordnung zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) iVm. den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchführen iVm. den nach DGUV Vorschrift 2 sich ergebenden Einsatzzeiten. Umsetzung und Durchführung erfolgen durch von der Ärztekammer zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen ermächtigte Ärzte bzw. durch medizinisches Assistenzpersonal, soweit zulässig und fachlich geeignet.
1. Urheberrecht und Haftung
- Die verwendeten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt, diese werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Inhalte sind ausgeschlossen. Vervielfältigen und/ oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Die Weitergabe bzw. Verbreitung von Lehr- und Arbeitsmaterialien ohne schriftliche Genehmigung der ZfP Tauberfranken GmbH wird bei Bekanntwerden strafrechtlich geahndet. Die gilt auch für online-Veranstaltungen.
- Die Programme, Veranstaltungen, Trainings, Workshops, Seminare und Leistungen dürfen ohne Zustimmung der Geschäftsleitung der ZfP Tauberfranken GmbH durch den Teilnehmer nicht in gleicher oder ähnlicher Form und unter eigenem Namen und eigener Rechnung angeboten werden. Die ZfP Tauberfranken GmbH behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Die ZfP Tauberfranken GmbH haftet hierbei für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des ZfP. Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens der ZfP Tauberfranken GmbH.
- In manchen Programmen werden kaufmännische, ärztliche oder psychologische Beratungs-Dienstleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags erbracht. Es gelten die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, auch wenn sich Teile der Dienstleistung als Werk darstellen sollten. Die Beratung findet auf dem gesicherten Stand der Wissenschaft und der medizinisch-psychologischen Praxis statt. Es kann für die Umsetzung der Leistung der ZfP Tauberfranken GmbH jedoch keine Garantie- und Erfolgshaftung übernommen werden, da weder betriebliche Entscheidungen getroffen werden noch eine geschäftsführende oder gewerbliche Tätigkeit im Namen des Auftraggebers ausgeführt wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung erforderlich ist.
- Das ZfP haftet dem Kunden gegenüber für Schäden, die diesem durch schuldhafte (grob fahrlässige oder vorsätzliche) Verletzungen der vertraglichen Pflichten durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche im Sinne des Abs. 1 verjähren nach den gesetzlichen Regelungen. Die für die Tätigkeit des Betriebsarztes beim Kunden erforderlichen Haftpflichtversicherungen schließt das ZfP ab. Jeder Schaden, für den der Kunde das ZfP für verantwortlich hält, ist dem ZfP unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf 5.000.000 Euro begrenzt.
Aufnahmen der Programme bzw. Veranstaltungen mittels Video- oder Audiogeräten oder sonstigen Geräten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die ZfP Tauberfranken GmbH angefertigt werden. Während der Veranstaltung können Foto-, Video- oder Audioaufzeichnungen durch die ZfP Tauberfranken GmbH durchgeführt werden. Der Teilnehmer erteilt mit seiner Teilnahme die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Nutzung dieser Aufzeichnungen. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen wird grund-sätzlich ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat das Recht, dieser Genehmigung zu widersprechen, ein nach-träglicher Widerspruch ist nicht möglich.
Für die Nutzung der online-Plattformen bzw. der verwendeten Videokonferenzsoftware/Webinar-Software des Veranstalters oder seiner Kooperationspartner während der Vertragslaufzeit gilt:
a) Der Teilnehmende hat für die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen. Er sorgt für einen entsprechenden Schutz gegen Computerviren, Bedrohungen. u. ä. Er ist verpflichtet, Nutzername und Passwort für die Plattformen/Software geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmer.
b) Der Teilnehmende verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern der Lernplattform bzw. der verwendeten Videokonferenzsoftware/Webinar-Software und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen u. ä. Äußerungen zu verbreiten. Er verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck, ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmers von der Nutzung den og. Plattformen bzw. des Webinars und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Der Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen ZfP Tauberfranken GmbH und Teilnehmer ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Bad Mergentheim.
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechts-wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die soweit möglich, dem angestrebten Ziel am Nächsten kommt.