Psychische
Gefährdungsbeurteilung

Psych. GBU:
gesetzliche Verpflichtung und Chance

Die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung („Psych. GBU“) ist seit 1.1.2014 Pflicht für Unternehmen und Organisationen.

Das Arbeitsschutzgesetz (siehe u.a. §5, Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Anpassung der Arbeitsverhältnisse, potenzielle psychische Gefährdung)  fordert explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung, Belastungen können u.a. sein: Stress, Ermüdung, Erschöpfung, Monotonie, Unter-/Überforderung.

Kümmert sich der Arbeitgeber nicht um die psychische Gefährdungsbeurteilung, kann dies weitreichende Folgen haben. Einerseits vergibt der Arbeitgeber viele Chancen zur nachhaltigen Verbesserung seiner Ertragskraft, in dem er eine professionelle Analyse (und damit verbundene Maßnahmen) nicht durchführt, andererseits verstößt er gegen geltendes Recht und macht sich angreifbar. Laut BGH-Urteil (AZ. VI ZR 143/05) hat jeder Sozialversicherungsträger das Recht, sich bei Verletzung der Pflichten zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen entstandene Kosten zurückerstatten zu lassen – das gilt für physische wie für psychische Belastungen (siehe auch §110 Abs. 1 SGB VII).

Lt. GDA werden ab Mai 2021 alle Aufsichtsbehörden konzertiert und abgestimmt 200.000 KMU-Betriebe gezielt auf die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung hin überprüfen. Besonderes Augenmerk ist die Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Auch für das „Homeoffice“ (=Telearbeit) muss die gesetzlich vorgeschriebene Psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Denn bei Telearbeitsplätzen gilt die Arbeitsstättenverordnung und die daraus resultierenden Pflichten für diese Arbeitsform (im Gegensatz zum „Mobiles Arbeiten“ – dies unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung).

Taktgeber für die Umsetzung der psych. GBU ist die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) unter dem Dach des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Referat IIIb 2).

Durch sein tiefes Know-how ist das ZfP in der Region Heilbronn-Franken und Würzburg-Schweinfurt der einzige Anbieter, der mit seinem Team aus Ärzten, Psychologen und Pädagogen die psychische Gefährdungsbeurteilung mit ärztlich-psychologischer Kernkompetenz mit Analysen und Maßnahmen durchführt – GDA konform.

Übrigens hat das ZfP neben den – laut h.M. verpflichtenden „Corona-Fragen“  – auch bereits das Thema „Cannabis“ in die Umfrage (seit 1.4.2024) integriert.

Psych. GBU mit dem ZfP:
Planung, Strategie und Ablauf

Das ZfP geht hierbei wie folgt vor – 6 Schritte (siehe dazu auch unsere Broschüre):

1. Interne Planung
Vorbereitung, Auswahl der Methode, Erfassen der bereits im Unternehmen vorliegenden Daten und Qualitätskennzahlen, Klärung interner Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Festlegung der Bereiche. Klärung der Arbeitsbedingungen, die gleichartig in Bezug auf psych. Belastungen sind.
Mit dem ZfP: immer persönlich beim Kunden vor Ort.
2. Analyse: Planung und Klärung der Vorgehensweise(n)
a) Soll (lt. GDA): Analyse der Qualitätskennzahlen und vorhandenen Daten im Unternehmen iVm. dem Branchenvergleich.

b) Muss (lt. GDA): Erfassung durch schriftliche Befragung, Workshops oder Interviews bei gesundheitlich relevanten Ausprägungen von erfassten psychischen Belastungen („Schwellenwerte“).
Im ZfP: Wissenschaftlich fundiert und jeweils mit Fixpreis.

3. Auswertungen der Analyse
Beurteilen der psychischen Belastung(en) und Dokumentation und Ableitung.
Mit dem ZfP: immer persönlich beim Kunden vor Ort und immer mit Fixpreis.
4. Maßnahmen
Planung, Handlungsfelder, Umsetzung, Dokumentation.
Mit 3 Leistungspaketen für kleine, mittelgroße, große Unternehmen.
Mit dem ZfP: immer persönlich beim Kunden vor Ort. Preis je nach Maßnahmenpaket(e).
5. Kontrolle der Wirksamkeit
Vollständigkeit, Aktualisierung, Fortschreibung, Wirksamkeit.
6. Evaluation
Festlegen von Zeiträumen oder Anlässen für die Aktualisierung der psych. GBU.
Ihr Check bei Anbeitern. Folgendes sollten Sie VOR einer Beauftragung klären - mit folgenden Fragen ...
1. können Umfragen mit Fragebögen online, offline oder in Kombination durchgeführt werden?
2. sind Fragebögen auch auf psychische Belastungen, die durch COVID entstehen, angepasst und wissenschaftlich validiert? Und auch auf ``Cannabis`` (seit 1.4.2024)?
3. ist die Vorgehensweise mit Prozessen, Analysen, Auswertungen GDA-konform?
4. bieten die Anbieter einer Psych. GBU einen Kundenunternehmensvergleich mit Kennzahlenauswertung psychischer Komponenten je nach Branche an?
5. werden die Befragungen „unter Stress“ durchgeführt, damit
...keine Absprachen
...keine geschönten oder sozialverträglichen Antworten möglich sind?
6. wird die Befragung in den Arbeitsschutz integriert, bzw. ist sie integrierbar?
7. kann die Umfrage in mehreren Sprachen durchgeführt werden?
8. hat der Anbieter einer Psych. GBU bereits erfolgreich mehrere Psychische Gefährdungsbeurteilungen rechtskonform durchgeführt?
9. entsprechen die (wissenschaftlich) entwickelten Fragebogen und Messmethoden den wissenschaftlichen Gütekriterien für psychologische Testverfahren?
10. haben die Durchführenden entsprechende Kompetenzen …
...in der Analyse: z.B. geprüfter Sachverständiger „Psychischer Arbeitsschutz“ oder geprüfter Prozessmanager „psychische Gefährdungsbeurteilung“
... bei den durchgeführten Maßnahmen: z.B. Ärzte, Psychologen?
Das ZfP und die Psych. GBU  im Fernsehen

Welt-TV berichtet über psychische Gefährdungen „Wissenschaftler nennen es erschöpfte Arbeitswelt“, u.a. mit einem Interview von Dr. Majer.

Kurz-Broschüre

Für mehr Infos zu gesetzlichen Hintergründen, Zweck, Heransgehensweise, Durchführung und vor allem CHANCEN, die sich für´s Unternehmen ergeben laden Sie hier die Kurzbroschüre herunter.

Beratung oder Angebot fordern Sie einfach an, unter: info@zfp-tauberfranken.de oder unter Tel. 0 79 31 959 846 0

Sie haben Fragen? – Wir helfen Ihnen gerne weiter.