Psychische Gefährdungsbeurteilung
Psychische
Gefährdungsbeurteilung
Psych. GBU:
gesetzliche Verpflichtung und Chance
Die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung („Psych. GBU“) ist seit 1.1.2014 Pflicht für Unternehmen und Organisationen.
Das Arbeitsschutzgesetz (siehe u.a. §5, Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Anpassung der Arbeitsverhältnisse, potenzielle psychische Gefährdung) fordert explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Und das ziemlich umfassend, denn psychische Belastungen sind definiert (siehe u.a. DIN EN ISO 10 075-1) als Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken. Belastungen können u.a. sein: Stress, Ermüdung, Erschöpfung, Monotonie, Unter-/Überforderung.
Kümmert sich der Arbeitgeber nicht um die psychische Gefährdungsbeurteilung, kann dies weitreichende Folgen haben. Einerseits vergibt der Arbeitgeber viele Chancen zur nachhaltigen Verbesserung seiner Ertragskraft, in dem er eine professionelle Analyse (und damit verbundene Maßnahmen) nicht durchführt, andererseits verstößt er gegen geltendes Recht und macht sich angreifbar.
Laut BGH-Urteil (AZ. VI ZR 143/05) hat jeder Sozialversicherungsträger das Recht, sich bei Verletzung der Pflichten zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen entstandene Kosten zurückerstatten zu lassen – das gilt für physische wie für psychische Belastungen (siehe auch §110 Abs. 1 SGB VII).
Und der Druck auf die Unternehmen wird sogar noch erhöht, denn das Land Baden-Württemberg plant in 2020 die Zahl der Kontrolleure fast zu verdoppeln.
Taktgeber für die Umsetzung der psych. GBU ist die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) unter dem Dach des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Referat IIIb 2).
Durch sein tiefes Know-how ist das ZfP in der Region Heilbronn-Franken der einzige Anbieter, der mit seinem Team aus Ärzten, Psychologen und Pädagogen die psychische Gefährdungsbeurteilung mit ärztlich-psychologischer Kernkompetenz mit Analysen und Maßnahmen durchführt – GDA konform.
Psych. GBU mit dem ZfP:
Planung, Strategie und Ablauf
Das ZfP geht hierbei wie folgt vor – 6 Schritte:
Mit dem ZfP: immer persönlich beim Kunden vor Ort.
b) Muss (lt. GDA): Erfassung durch schriftliche Befragung, Workshops oder Interviews bei gesundheitlich relevanten Ausprägungen von erfassten psychischen Belastungen („Schwellenwerte“).
Im ZfP: Wissenschaftlich fundiert und jeweils mit Fixpreis.
Mit dem ZfP: immer persönlich beim Kunden vor Ort und immer mit Fixpreis.
Mit 3 Leistungspaketen für kleine, mittelgroße, große Unternehmen.
Mit dem ZfP: immer persönlich beim Kunden vor Ort. Preis je nach Maßnahmenpaket(e).
Das ZfP und die Psych. GBU im Fernsehen
Welt-TV berichtet am 5.12.2019 über psychische Gefährdungen „Wissenschaftler nennen es erschöpfte Arbeitswelt“, u.a. mit einem Interview von Dr. Majer.
Infobroschüre
Für mehr Infos zu Hintergründen, Zweck, Heransgehensweise, Durchführung, Kosten usw., laden Sie hier die Kurzbroschüre herunter.

Die ausführliche Broschüre (16 Seiten) ist kostenlos bestellbar, unter: info@zfp-tauberfranken.de oder unter Tel. 0 79 31 959 846 0
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