Seit 1.1.2014 ist die Durch­führung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (Psych. GBU) Pflicht für Unternehmen und Organisationen. Schon seit 1996 fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §§ 5 und 6) die Durchführung der Gefährdungs­beurteilung, die Ableitung geeigneter Maßnahmen sowie eine entsprechende Dokumentation. Die Anfor­derungen an die Gefährdungsbeurteilung werden in den Verordnungen zum Arbeitsschutz themen­bezogen konkretisiert (Arbeitsstätten-verordnung, Betriebssicherheits­verordnung ,… ). 

Unternehmen können die Psych GBU auch selbst durchführen – hier die 7 wichtigsten Aspekte dazu: 

  1. Ist die Durchführung der Psych. GBU tatsächlich GDA-konform? … Falls dies nicht der Fall ist, muss die Psych. GBU wiederholt werden (es gibt äußerst prominente Beispiele dazu)
  2. Sind Fragen zu Covid, long-Covid und Homeoffice (Telearbeitsplätze) in die Befragung und Auswertung integriert? … Falls dies nicht abgefragt und bewertet wird, ist die Durchführung der Psych. GBU nicht GDA -konform (lt. § 3,1 ArbeitsschutzG müssen bei „Anlässen“ Aktualisierungen vorgenommen werden)
  3. Sind interne Mitarbeiter (m, w, d) oder Externe „Fachkräfte“, wie von der GDA gefordert? Sind Personen geschult (Datenschutz, wiss. Durchführung, Kompetenz…)? 
  4. Haben interne Mitarbeiter (m, w, d) Know-how, Motivation und Zeit? … Oder bestehen Interessenkonflikte / Akzeptanzschwierigkeiten bei der Durchführung (z.B. Datenschutz)
  5. Ist die interne Durchführung wirklich preiswerter als mit einem externen Partner? Siehe Kosten für Schulungen, Durchführungen etc. vs. „eh da Kosten“ 
  6. Sind externe Dienstleister neutral und haben keine Interessenkonflikte? … Oder bekommt der externe Dienstleister darüber hinaus viele Informationen, die dann evtl. gegen das Unternehmen (bei Unfall, Krankheit, Burnout…) verwendet werden könnte?
  7. Können die Auswertungen der Psych. GBU auch intern als wissenschaftlich und neutral akzeptiert werden und dienen damit als Grundlage für Veränderungen im Unternehmen? …Oder werden Ergebnisse intern wegen mangelnder Herangehensweise und Aussagekraft von Führungskräften angegriffen?

Kontakt und weitere Infos: Ulrich Boelcke Tel. 0 79 31 959 846 3 | boelcke@zfp-tauberfranken.de