Wichtige Änderungen im Arbeitsschutz. Und 5% der Betriebe werden jährlich geprüft
Haben Sie die wichtigen Änderungen im Arbeitsschutz 2026 auf dem Schirm?
Die fünf (aus unserer Sicht) wichtigsten:
- Verbindliche Prüfquote von Betrieben. Seit 1. Januar 2026 müssen – laut Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) – staatliche Arbeitsschutzbehörden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe kontrollieren.
- Psychische Gefährdungsbeurteilung steht hierbei im Fokus der Prüfungen
- neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“)
- Nachweispflicht für Schulungen steigt: die reine Dokumentation der Anwesenheit von Teilnehmenden reicht nicht mehr aus – das Verstehen und das Anwenden in der Praxis muss nachgewiesen werden
- neuer Standard bei Dokumentationen der Gefährdungsbeurteilung: es wird nicht nur geprüft, ob alle Tätigkeitsbereiche abdeckt sind, sondern auch, ob Schutzmaßnahmen konkret bezeichnet und umgesetzt sind, ob Personen und Verantwortlichkeiten benamt sind und ob eine Wirksamkeitskontrolle durchgeführt und dokumentiert wurde.
Die Anforderungen im Arbeitsschutz steigen weiter – insbesondere bei psychischen Belastungen, Dokumentationspflichten und der Verantwortung von Führungskräften. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob Prozesse, Unterlagen und Maßnahmen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Bei Fragen zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung, zu arbeitsmedizinischen Anforderungen oder zur praktischen Umsetzung im Unternehmen unterstützt das ZfP Tauberfranken GmbH mit medizinisch-psychologischer Fachkompetenz, langjähriger Erfahrung und praxisnahen Lösungen.

