Psychische Gefährdungsbeurteilung: Warum KMU das Thema jetzt ernst nehmen sollten
Die psychische Belastung am Arbeitsplatz steht weiterhin im Fokus der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Besonders relevant für den Mittelstand: Im Arbeitsprogramm „Psyche“ stehen ausdrücklich Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten im Fokus. Dabei geht es nicht nur um Beratung. Die GDA nennt ausdrücklich auch die Überwachung der vollständigen Gefährdungsbeurteilung und der daraus resultierenden Maßnahmen durch die Aufsichtsdienste der GDA-Träger.
Mit dem neuen GDA-Arbeitsprogramm „Psyche“ rückt die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz damit stärker in den Fokus des Arbeitsschutzes. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das ein guter Anlass, die eigene Psychische Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Denn die Psychische Gefährdungsbeurteilung – kurz Psych. GBU – ist keine neue Verpflichtung. Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen. Neu ist jedoch die zunehmende Aufmerksamkeit, die das Thema im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms „Psyche“ erhält. Dabei geht es nicht einfach darum, irgendeine Mitarbeiterbefragung durchgeführt und abgelegt zu haben. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Prozess: Belastungen müssen systematisch betrachtet, geeignete Maßnahmen abgeleitet und deren Wirksamkeit überprüft werden.
Was wird dabei betrachtet?
Psychische Belastungen entstehen nicht nur durch „zu viel Stress“. Relevant können beispielsweise hohe Arbeitsintensität, ungünstig gestaltete Arbeitszeiten, organisatorische Probleme, mangelnde Handlungsspielräume, Konflikte oder Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit und Führung sein. Gerade hier liegt für Unternehmen auch eine Chance. Eine professionell durchgeführte Psychische Gefährdungsbeurteilung kann sichtbar machen, wo Organisation und Führung gut funktionieren – und wo Belastungen oder Reibungsverluste entstehen, bevor daraus größere Probleme werden.
Drei Fragen, die sich Unternehmen jetzt stellen sollten
1. Haben wir eine aktuelle Psychische Gefährdungsbeurteilung? Und bildet sie die tatsächlichen Arbeitsbedingungen im Unternehmen noch angemessen ab?
2. Wurden aus den Ergebnissen konkrete Maßnahmen abgeleitet? Eine Analyse allein verbessert noch keine Arbeitsbedingungen.
3. Können wir den gesamten Prozess nachvollziehbar dokumentieren? Von der Ermittlung und Bewertung der Belastungen über die Maßnahmen bis zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit sollte der Prozess schlüssig dargestellt werden können.
Die Chance für Unternehmen
Wer die Psychische Gefährdungsbeurteilung lediglich als gesetzliche Pflicht betrachtet, verschenkt einen Teil ihres Potenzials. Richtig eingesetzt liefert sie Hinweise auf Belastungen, Führungsfragen und organisatorische Schwachstellen. Damit kann sie zugleich Ausgangspunkt für gezielte Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen, Zusammenarbeit und Führung sein. Unternehmen sollten daher nicht erst auf eine mögliche Prüfung warten, sondern jetzt prüfen, ob ihre Psychische Gefährdungsbeurteilung aktuell, vollständig und in der Praxis wirksam ist.
Falls Unternehmen (noch) unsicher sind….
Das ZfP Tauberfranken begleitet Unternehmen bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung von der Analyse über die Auswertung bis zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen. Der besondere Ansatz: Beim ZfP arbeiten ärztliche und psychologische Kompetenzen zusammen. So soll aus der gesetzlichen Verpflichtung ein Instrument entstehen, das auch einen konkreten Nutzen für Unternehmen, Führungskräfte und Mitarbeitende bietet.
Kontakt: kontakt@zfp-tauberfranken.de

