BAuA verschärft 2026 Regeln für psychische Gefährdungsbeurteilung. Mit mehr Kontrollen.
Ab 2026 stehen Betriebe wegen neuer Kontrollquoten deutlich stärker im Visier der Aufsichtsbehörde, die Überwachung durch die Behörden wird “deutlich zunehmen”. Somit sollten Unternehmen auf eine höhere Wahrscheinlichkeit behördlicher Prüfungen eingestellt sein, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die BAuA stellt hierzu fest: Die Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren ist verpflichtend, messbar und entscheidend für nachhaltige Geschäftsabläufe.
Zum Start des neuen Arbeitsprogramms 2026–2029 hat die BAuA dazu ihr zentrales Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert. Insbesondere Kapitel 9 des Handbuchs ist hierbei überarbeitet worden. Es trägt der wachsenden Komplexität moderner Arbeitswelten Rechnung und integriert neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Im Zentrum steht ein ganzheitlicher Blick auf die „psychische Belastung“.
Lt. BAuA ist die Beurteilung psychischer Belastung ein partizipativer Prozess, generische Checklisten reichen hierbei nicht mehr aus. Der neue Standard fördert „dialogorientierte“ Verfahren, bei denen Führungskräfte und Beschäftigte gemeinsam einbezogen werden. So sollen spezifische, lokale Stressoren aufgedeckt werden, die standardisierte Befragungen übersehen könnten. Zudem unterstreicht die Aktualisierung die gesetzliche Dokumentationspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Für Unternehmen ist wichtig, dass sie hierbei professionelle, externe Unterstützung bekommen, wie zB. durch das ZfP mit seinem Programm “Psych GBU”. .. https://www.zfp-tauberfranken.de/gesundheit-praevention/psychische-gefaehrdungsbeurteilung/

